Liebe Sportfreunde und Interessierte,
die Covid-19-Krise hält uns weiterhin im Griff. Das Land Baden-Württemberg regelt die Corona-Verordnung im Bereich Sport ab 05.11.2021 wie folgt:
Basisstufe | Warnstufe | Alarmstufe | |
---|---|---|---|
Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen/Hallen (ab 17 Jahre) | erlaubt mit 3G (geimpft / genesen / getestet) | erlaubt mit 3G (geimpft / genesen / getestet) Kontaktnachverfolgung | erlaubt mit 2G (geimpft / genesen) Kontaktnachverfolgung |
benötigter negativer Covid-19-Test-Nachweis: | getestet: Antigen-Schnelltest oder PCR-Test | getestet: PCR-Test | kein Zutritt in geschlossene Räume |
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und der 2G-Vorgabe gilt für:
- symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmässigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen
- symptomfreie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- nicht-immunisierte Jugendliche bis einschliesslich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) ausreichend
Die leitenden Trainer sind berechtigt vor dem Trainingsbetrieb die Nachweise einzusehen sowie Kontaktdaten zu erheben, um eine grösstmögliche Sicherheit während dem Trainingsbetrieb zu gewährleisten.
Des Weiteren gelten mit dem Betreten der Johann-Vanotti-Sporthalle die Regelungen der Stadt Ehingen als Hallenbetreiber.
Information zur aktuell vorliegenden regionalen Corona-Stufe erfolgt über die zuständigen Behörden.
Näheres zu den einzelnen Trainingszeiten sind auf der Homepage zu entnehmen oder beim Trainerstab zu erfragen.
Wir freuen uns auf Euch…
Euer Ehinger Sportclub e.V.
Stand/aktualisiert: 05.11.2021